Hinweise zu Batterien

Wer Batterien im Versandhandel an den Endnutzer abgibt, ist gemäß der BattG (Batteriegesetz vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1582) gesetzlich verpflichtet, die folgenden Hinweise zu geben:

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden , diese direkt nach Gebrauch in unserem Geschäft in der Greifswalder Straße 23, 20099 Hamburg abgeben oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern) unentgeltlich entsorgen. Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Die Symbole bedeuten, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die chemischen Symbole Cd, Hg und Pb stehen für Cadmium, Quecksilber und Blei und werden unterhalb des Symbols der durchgekreuzten Mülltonne angezeigt. Bei den Schadstoffen handelt es sich um Schwermetalle, mit denen die Umwelt nicht belastet werden darf.

Hinweise zum ElektroG

„Hersteller müssen seit dem 13. August 2005 in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Die Hersteller müssen ihre Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) kennzeichnen. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet Sie hiermit zu informieren, dass solche Altgeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind. Gemäß dem Gesetz „ElektroG“ vom 23.März 2005 verkaufen wir nur noch Elektro- und Elektronikgeräte von Herstellern, welche sich entsprechend bei der zuständigen Behörde registriert haben und eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung ihrer Elektrogeräte nachweisen können.“